Sozialrecht
Die Sozialrechtsnormen haben sich in den letzten 20 Jahren mit großer Geschwindigkeit verändert. Dabei ist herauszustellen, dass der Gesetzgeber sich den neuen sozialen Herausforderungen hat anpassen müssen. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes verlangt das. Insbesondere ist zu erwähnen, dass der Gesetzgeber mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ein Mammutwerk aus der Taufe gehoben hat, das sich nun in der Praxis bewähren muss.
Meine Schwerpunkte in der Vermittlung des Sozialrechts sind:
- die Werkstätten für behinderte Menschen
- das Budget für Arbeit
- das Budget für Ausbildung
- die anderen Leistungsanbieter
- die Ermittlung des Arbeitsentgelts in den Werkstätten
- die Überprüfung und Kontrolle von anerkannten Werkstätten
- das Verfahren zur Bearbeitung von Leistungsanträgen im Rahmen des SGB II,
III, IX und XII - die Änderungen durch das Flexirentengesetz im Rahmen des SGB VI
- die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei der
- Leistungsgewährung im Rahmen des SGB II, III, IX und XII
- das Beteiligungsrecht der Antragsteller
- das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten