Sozialrecht

Die Sozialrechtsnormen haben sich in den letzten 20 Jahren mit großer Geschwindigkeit verändert. Dabei ist heraus­zustellen, dass der Gesetzgeber sich den neuen sozialen Herausforderungen hat anpassen müssen. Das Sozial­staatsprinzip des Grundgesetzes verlangt das. Insbesondere ist zu erwähnen, dass der Gesetzgeber mit dem Bun­des­­teilhabegesetz (BTHG) ein Mammutwerk aus der Taufe gehoben hat, das sich nun in der Praxis bewähren muss.




Meine Schwerpunkte in der Vermittlung des Sozialrechts sind:

  • die Werkstätten für behinderte Menschen
  • das Budget für Arbeit
  • das Budget für Ausbildung
  • die anderen Leistungsanbieter
  • die Ermittlung des Arbeitsentgelts in den Werkstätten
  • die Überprüfung und Kontrolle von anerkannten Werkstätten
  • das Verfahren zur Bearbeitung von Leistungsanträgen im Rahmen des SGB II,
    III, IX und XII
  • die Änderungen durch das Flexirentengesetz im Rahmen des SGB VI
  • die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen bei der
  • Leistungsgewährung im Rahmen des SGB II, III, IX und XII
  • das Beteiligungsrecht der Antragsteller
  • das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten






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